AGB´s / Versand und Einkaufsbedingungen - WICHTIG, BITTE DURCHLESEN

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (allg. AGB ́s)

 

                                   Gültig ab Januar 2010

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zu grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch, wenn wir Ihnen nicht widersprechen.

§1 Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge gelten erst dann verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

§ 2 Berechnung von geistigen oder graphischen Entwürfen, Puplic Relations, Zeichnungen, Klischees usw.

I. Entwürfe, PR, Zeichnungen, Klischees, Galvanos; Lithographien, Probedrucke und Muster jedlicher Art, die aufgrund einer Auftragserteilung angefertigt sind, werden den Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht in Ausführung gelangt. Von den Kunden bestellte Entwürfe, Klischess usw. werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag zur Lieferung der Ware erteilt wird.

II: Offset-Druckplatten, Lithographien; Matern; Negative; Stanzen usw. und vom Auftraggeber nicht zugelieferte Diapositive bleiben unser Eigentum oder Eigentum der mit der Ausführung beauftragten Druckerei, auch wenn Sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 3. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Inhalts aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber alleine verantwsortlich. Bei der Verwendung von uns oder dem Lieferwerk gefertigter Entwürfe verbleibt das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung vorbehaltlich anderer Vereinbarungen bei uns oder dem Lieferwerk.

§ 4 Versicherung

I. Wenn Manuskripte, Orginale, Druckstöcke, Negative oder/und andere dem Besteller gehörende und auch von uns in Auftrag des Bestellers beschaftte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefarhr versichert werden sollen, hat der Besteller die Versicherung selbst zu besoregen. Wir haften für diese Gegenstände nur im Rahmen eigenüblicher Sorgfalt.

II: Für derartige, dem Besteller gehörende Gegensrände, die innerhalb 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages durch den Besteller nicht angefordert worden sind, übernehmen wir keinerlei Haftung.

§ 5 Korrekturabzüge, Satzfehler

I. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und an uns druckreif erklärt zurückzusenden.Satzfehler werden kostenlos beseitigt. Von uns gefertigte Druckvorlagen, von denen der Auftraggeber und/oder der Kunde eine Durchschrift erhält, sind vom Auftraggeber und/oder Kunden genaustens zu prüpfen, da sie als Bestätigung der Druckausführung gelten.

II: Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der sofortigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Wir haften nicht für ansonstige Fehler. Ebenfalls haften wir nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die Übersendung der von Korrekturabzügen nicht verlangt, so haften wir nur für etwa vorhandene Satzfehler bei vorliegenden groben Verschuldens.

III. Sind Korrekturabzüge oder Ausdrucke vom Auftraggeber für druckreif erklärt, gehen alle Kosten, die druch eine vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung des Satzes und/oder des Klischees entstehen, zu seinen Lasten..Ferner werden nachträglich verlangte Änderungen, die auf Unlesbarkeit oder mangelnde Eindeutigkeit des Druckmanuskriptes zurückzuführen sind, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Im übrigen gelten für die Lieferung und Berechnung von Korrekturabzügen die in unseren Preislisten enthaltenen Bestimmungen.

§ 6 Farbabweichungen/Farbangaben

Farben sind in den gängigen Farbskalen anzugeben. Papierdrucke in HKS. Textildrucke in Pantonefarben. Geringfüge Druckabweichungen sind drucktechnisch bis zu 3 % nicht immer zu vermeiden. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfüge Abweichungen vom Orginal und Veränderungen des Druckbildes durch eine Kaschierung oder Lakierung nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge/-einrede.. Dasselbe gilt für einen Vergleich zwischen etwaigen Farbvorlagen, sowie Farbtones der Druckerei vorbehalten.

§ 7 Materialabweichungen/Verpackung

I. Abweichungen in der Beschaffenheit des gelieferten Kartons und/oder sonstiger Materialien können nicht beanstandet werden, soweit die Abweichungen in den Lieferbedingeungen der sonstigen Zuliefer- Materialabweichungen beruhen, gelten nicht als Mangel.

II. Die Verpackung ist kostenfrei, soweit die Lieferung in Normalverpackung erfolgt. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

§ 8 Versand

Wir versenden nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager frei bis zur nächsten Post bzw. Bahnstation. gewünschten Versandart gehen zu seinen Lasten.

§ 9 Mehr- und Minderlieferung

vereinbarten Auftragspreis vor. Höherwertige Waren nur nach Rücksprache mit dem Kunden.

§ 10 Aufbewahrung/Bereitstellung

Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers auf Lager genoommen und aufbewahrt. Wir sind berechtigt nach vorheriger Vereinbarung, für die Bereitstellung von Materialien Vorrauszahlungen zu verlangen.

§ 11 Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

I. An allen vom Auftraggeber zugelieferten Halb- und Fertigerzeugnissen oder sonstigen zugelieferten Gegenstände besteht für uns ein Pfandrecht, das erst mit Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber erlischt. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen unser Eigentum.

II. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist nicht gestattet. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums, z.B. und in der Zwischenzeit alle Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums zu treffen. Bis zur Begleichung unserer Forderungen tritt der Käufer seine Ansprüche aus einer etwaigen Weiterveräußerung unserer Ware an Dritte zur Sicherung ab.


 


§ 14 Liefertermine, Auslieferungen

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tage, an dem der Auftraggeber, gemäß § 5, die Druckreife des Auftrages erklärt. so beginnt die Lieferzeit neu zu laufen mit dem Tage der schriftlichen Bestätigung der Änderung. Für Überschreitung von Lieferzeiten, die durch mangelhafte oder verspätete Lieferung unserer Zulieferer verursacht sind, sind wir nicht verantwortlich. Unsere Ware gilt als fristgerecht ausgeliefert, wenn, sie gemäß § 8, unser Werk zum Versand verlassen hat, oder wegen Versandmöglichkeit, die wir nicht zu vertreten haben, eingelagert wird.

§ 15 Lieferverzug

Die Lieferfrist beginnt gemäß § 5 und § 14 mit der Erklärung der Druckreife. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, z.B. Kriegsfall, Mobilmachung, innere Unruhe, Beschlagnahme, Importbeschänkung, Brand-., Wasser-. und Sturmschäden, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse länger andauerndes Ausmaß, so können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne das der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns gelten machen kann.

§ 16 Annahmeverzug

Stattdessen können wir aber auch Erfüllung des Vertrages und Zahlung des Verzögerungsschadens ver- oder teilweise gefertigte Ware zu entsorgen. Die dadruch entstehenden Kosten einschließlich etwaiger Frachtkosten und vorhergehenden Lagerkosten trägt der Auftraggeber.

§ 17 Zahlungsbedingungen

I. Die Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang netto und 14 Tage ohne Abzug Der Restbetrag dann 14 Tage nach Auslieferung. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Kommt ein Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, so können wir sofortige Zahlung von noch nicht fälligen Leistungen verlangen, oder weiter Ausführung des Auftrages ablehnen.

II. Gleichzeitig haben wir das Recht vom Vertrage zurückzutreten oder unter Ablehnung der Erfüllung Schadenserstz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei neuen Geschäftsverbindungen verlangen wir grundsätzlich einen Nachnahmeversand oder eine komplette Vorauszahlung. Als Vorauszahlungen gelten nur Barzahlungen und Postscheck- oder Banküberweisungen.

III. Liegen wichtige Gründe vor, die zu Zweifeln an der Kreditwürigkeit des Abnehmers Anlaß geben oder verschlechtern sich seine wirtschaftlichen Verhätlnisse oder ändern sich seine rechtlichen Verhält- nisse zu unseren Ungunsten, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages abhängig zu machen. Desgleichen haben wir das Recht, sofortige Zahlungen aller offenen oder noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, die Weiterarbeit des laufenden Auftrages bereits erfolgte Arbeiten und bereitgestellte Maßnahmen zu verlangen.

IV. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vorstehenden Folgen durch Leistung von Sicherheiten abzu- wenden.

§ 18 Mahnkosten und Verzugszinsen

Werden Rechnungsbeträge bei Fälligkeit nicht gezahlt, dann haben wir das Recht, nach Mahnung Ver- zugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. - kosten berechnen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

§ 19 Beanstandungen

I. Erkennbare Mängel können, auch wenn Ausfallmuster übersandt wurden, nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware beanstandet werden. Handelt es sich dabei um Druckfehler, verlängert sich diese Eindeutigkeit der Druckunterlagen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. Für die Rechtschreibung ist der DUDEN, letzte Ausgabe, maßgebend. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei der Anlieferung erkennbare sonstige Mängel können nur unverzüglich beanstandet werden, versteckte Mängel in der gesetzlichen Verjäh- rungsfrist. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung.

II. Minderung, Wandlung oder Schadensersatz können nur nach erfolgloser Nachbesserung oder wenn wir von unserem Recht auf Nachbesserung kein Gebrauch machen, verlangt werden.

III. Schadensersatz kann, ausgenommen beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, von uns nur verlangt werden, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Soweit bestimmte Sonder- arbeiten ausgeführt werden, gelten die Lieferbedingungen der einschlägigen Branchen.

§ 20 Datenverarbeitung

Wir weisen darauf hin, daß ihre Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in unseremn Hause

§21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

I. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ausschließlich Viersen, darüber hinaus können wir auch einen anderen Erfüllungsort wählen. Ist der Besteller (Kunde) Vollkaufmann, ist ohne Ausnahme Viersen als Gerichtsstand vereinbart.

II. Die Gefahr der Versendung trägt in allen Fällen ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort der Besteller. Die Gefahr der Versendung trägt in allen Fällen ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort der Besteller. Die Versicherung des Beförderungsrisikos ist Sache des Bestellers. Die Beziehungen zwischen Lieferant und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrpublik Deutschland.

§ 22 Rechtswirksamkeit

Mündliche Abmachungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berrühren.

§ 23 Mündliche Abmachungen

Mögliche Abmachungen, die Abänderungen bestehender Auftragsverhältnisse beinhaltet, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen bestätigung, insbesondere dann, wenn sie von Vertretern getroffen wurden.

 

Versand & Bezahlung

       

Shipping & Payment

Versand nach Deutschland - 7,- €

Versand mit Bezahlung per Vorkasse oder Nachnahme (nur in Deutschland) - 9,- €

Europa + EU-Land unter 1 kg Gesamtgewicht - 12,- €
Europa + EU-Land über 1 kg Gesamtgewicht - 20,- €
Europa + Nicht-EU-Land unter 1 kg Gesamtgewicht - 12,- €
Europa + Nicht-EU-Land über 1 kg Gesamtgewicht - 32,- €
Außerhalb Europa unter 1 kg Gesamtgewicht - 20,- €
Außerhalb Europa über 1 kg Gesamtgewicht - 35,- €
 
Shipping to Germany - 7,- €

Shipping to Germany with cash befor delivery or with cash on delivery - 9,- €

Europe + EU-Country under 1 kg overall weight - 12,- €
Europe + EU-Country over 1 kg overall weight - 20,- €
Europe + NON-EU-Country under 1 kg overall weight - 12,- €
Europe + NON-EU-Country over 1 kg overall weight - 32,- €
Outside Europe under 1 kg overall weight - 20,- €
Outside Europe over 1 kg overall weight - 35,- €
 
Bezahlung
 
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, Nachnahme auf Rechnung nach Rücksprache (Liquiditätsprüfung)
Nachnahme
Bei Auswahl der Zahlungsart Nachnahme fallen zzgl. 2,00 Euro als Kosten an.
Bankeinzug
Die Abbuchung des Kaufpreises von Ihrem Konto erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Die Abbuchung wird über Paypal abgewickelt.

 

Payment

The payment can be made on advance, by cash on delivery (Germany only), credit card, direct debit or Paypal.
Cash on delivery
Paying by cash on delivery will cause 2,00 € additional costs. C.O.D is only available for shipping to Germany.
Direct debit
The debbiting will of the buying price will take place after your is placed. Your payment is processed securely by PayPal. 

 

 

 

 

 

Einkaufsbedingungen Flying Fox GmbH / Gültig ab Januar 2010

§ 1. Allgemeines

Für diese und zukünftige Bestellungen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, die nachfolgenden Einkaufsbedingungen. Eine nochmalige Übersendung oder ein weiterer Verweis auf unsere Einkaufsbedingungen ist nicht erforderlich. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers binden uns auch dann nicht, wenn wir den Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Lieferung der Ware oder die Inangriffnahme von Leistungen oder Arbeiten an bestellten Werken gelten – ohne Rücksicht auf frühere Einwendungen – als Anerkennung unserer Bedingungen. Nur schriftlich erteilte oder bestätigte Aufträge sind verbindlich. Maßgebend für Art und Umfang von Lieferung und Leistung ist unser verbindlich erteilter Auftrag.

§ 2. Annahme des Auftrags

Die Annahme des Auftrags hat schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche nach dem Datum unseres Auftragsschreibens bei uns eingehend zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir an unsere Bestellungen nicht mehr gebunden.

§ 3. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist. Sie unterliegen keinerlei nachträglichen Änderungen, insbesondere berechtigen nachträgliche Änderungen von Lohn- und Materialkosten nicht zu einer Änderung der Preise.

§ 4. Liefertermin

Wird der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllung und Ersatz des Verzugsschadens zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Lieferungen oder Leistungen sind auch dann nicht rechtzeitig erbracht, wenn sie Mängel aufweisen, die nicht rechtzeitig beseitigt worden sind.

§ 5. Lieferung und Versand

Lieferung und Versand erfolgen frei Empfangsstelle und ohne Übernahme von Verpackungskosten. Ist eine besondere Berechnung der Verpackung vereinbart, so wird diese bei frachtfreier Rücksendung voll gutgeschrieben.

§ 6. Gefahrenübergang und Versicherung

Die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware am Empfangsort trägt die Lieferfirma. Versicherungskosten müssen mit uns vorher vereinbart werden.

§ 7. Rechnungserteilung und Zahlung

Die Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung zu erteilen. Die Zahlung der Rechnung erfolgt, vorausgesetzt, daß sie alle in der Bestellung geforderten Angaben enthält, nach unserer Wahl, entweder 14 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto nach Rechnungseingang

und vollständigem Wareneingang. Der Ausgleich der Lieferantenrechnung erfolgt unter Vorbehalt der endgültigen Freigabe des Materials durch unsere Qualitätskontrolle.

§ 8. Beanstandungen und Gewährleistung

Nur die Lieferung einwandfreier Ware gemäß unserem Auftrag verpflichtet uns zur Abnahme und Zahlung. Eine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen wird von uns nicht anerkannt. Darüber hinaus steht uns bei Kaufverträgen in jedem Fall das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung mangelfreier Ware zu. Die Gewährleistungsfristen beginnen nach Lieferung mangelfreier Ware oder Herstellung des mangelfreien Werks oder sonstiger Mängelbeseitigung neu zu laufen. Schriftliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hemmt die Verjährung bis zu endgültigen Regulierung.

§ 9. Vertragsübertragung

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Liefervertrag an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig und berechtigt uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

§10. Gewerbliche Schutzrechte

Der Auftragnehmer haftet dafür, daß durch die Benutzung der gelieferten Ware oder des hergestellten Werkes keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter unverzüglich frei.

§ 11. Eigentum

Beigestelltes Material bleibt unser Eigentum. Es ist getrennt zu lagern, zu bezeichnen und ausreichend zu versichern. Bei Verlust, Wertminderung oder nicht bestimmungsgemäßer Verarbeitung ist von der Lieferfirma Ersatz zu leisten. Sämtliche von uns in Auftrag gegebenen Layouts, Reinzeichnungen, Lithos und sonstige Unterlagen für die Druckvorbereitung gehen in unser Eigentum über. Auf unsere Anforderung sind die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände unverzüglich an uns herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

§ 12. Vertraulichkeit

Unsere Vorschriften, Zeichnungen und Werkzeuge dürfen nicht vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden. Sie sind vertraulich zu behandeln und gegen Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer darf in seiner Werbung auf seine Geschäftsbeziehung mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung hinweisen.

§ 13. Kundenschutz

Der Auftragnehmer sichert Flying Fox GmbH unwiderruflich Kundenschutz zu, besonders dann, wenn ihm der Empfänger der Ware bekanntgegeben wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unseren Kunden ohne unsere Einwilligung keine direkten Angebote, Prospektunterlagen oder Sonstiges zuzuschicken. Er wird in jedem Falle mit uns Rücksprache nehmen.

§ 14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist D 41749 Viersen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

§ 15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien Viersen. Wir behalten uns vor, den Auftragnehmer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 16. Rechtsbeziehungen

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß von Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

§ 17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Vorschriften oder der bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung; an die Stelle von undurchführbaren Bestimmungen tritt rückwirkend diejenige durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und der bei Vertragsabschluß zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.

Viersen 2010